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VG Potsdam, 13.02.2012 - 7 K 787/09.A |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 5, EMRK Art. 3
Abschiebungsverbot, Abschiebungshindernis, Türkei, Wehrdienstverweigerung, Türkisches Militärstrafgesetzbuch, Mehrfachbestrafung, Ülke v. Türkei, EGMR, Strafverfolgung, erniedrigende Behandlung - milo.bamf.de
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 13.02.2012 - 7 K 787/09.A
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2017 - 10 B 10.12
- BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- EGMR, 24.01.2006 - 39437/98
ÜLKE v. TURKEY
Auszug aus VG Potsdam, 13.02.2012 - 7 K 787/09
Im Fall Ulke v. Türkei (EGMR, Urt. v. 24.1.2006, Nr. 39437/98) befand sich der Wehrdienstverweigerer bereits 700 Tage in Haft und wurde weiterhin zum Zwecke der Ableistung weiterer Strafhaft von den Sicherheitskräften gesucht.
- VG Augsburg, 25.07.2018 - Au 6 K 18.30234
Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für einen der …
Eine gar mehrfache Bestrafung (dazu VG Potsdam, U.v. 13.2.2012 - VG 7 K 787/09.A, UA S. 10 f.) ist derzeit daher erst recht nicht beachtlich wahrscheinlich. - VG Darmstadt, 03.06.2014 - 7 K 392/12 Hierin sah der EGMR eine erniedrigende und entwürdigende Bestrafung, die völlig außer Verhältnis zu ihrem Zweck, die Ableistung des Wehrdienstes sicherzustellen, stehe (vgl. zum Ganzen: VG Potsdam, Urteil vom 13.02.2012 - 7 K 787/09.A -, Juris; VG Hamburg, Beschluss vom 17.01.2012 - 15 AE 631/11 -, Juris sowie im Internet veröffentlichte ausführliche Zusammenfassung des Urteils des EGMR vom 24.01.2006 in deutscher Sprache im Newsletter für Menschenrechte 2006/1 Seite 23 f.).
- VG Dresden, 28.08.2014 - A 3 K 417/13 Hierin sah der EGMR eine erniedrigende und entwürdigende Bestrafung, die völlig außer Verhältnis zu ihrem Zweck, die Ableistung des Wehrdienstes sicherzustellen, stehe (vgl. zum Ganzen: VG Potsdam, Urteil vom 13. Februar 2012, Az. 7 K 787/09.A, Juris; VG Hamburg, Beschluss vom 17. Januar 2012, Az. 15 AE 631/11, Juris sowie im Internet veröffentlichte ausführliche Zusammenfassung des Urteils des EGMR vom 24. Januar .2006 in deutscher Sprache im Newsletter für Menschen rechte 2006/1 Seite 23 f.).